Physiotherapie Oberwil & Basel AGB
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AGB PhysioBasel AG
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Datenschutzerklärung
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AGB Medical Fitness PhysioBasel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages, sowohl vom Leistungserbringer (Physiotherapiepraxis PhysioBaselAG) als auch dem Kunden / Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
(2) Terminabsage
Vereinbarte Behandlungstermine sind wahrzunehmen. Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn dieser mit dem behandelnden Therapeuten, per E-Mail oder telefonisch unter 078 66 777 93, auch als Mitteilung auf der Mailbox, unter Angabe des Kunden- / Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit besprochen wurde. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung stellen.
(3) Terminausfall
Der Kunde / Patient hat den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Teilhonorar an den Leistungserbringer (Praxis PhysioBasel AG) zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
(4) Verspätungen
Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
(5) Rücktrittsrecht Kunde / Patient
Sollte der Kunde / Patient mit den Leistungen der Praxis PhysioBasel AG, während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Berücksichtigung der Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschliesslich in schriftlicher Form an die Praxis für Physiotherapie, PhysioBasel AG, zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin in der Praxis vorliegen.
(6) Rücktrittsrecht Praxis
Die Praxis PhysioBasel AG, ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB`s verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
(7) Leistungserbringung
Der Leistungserbringer (PhysioBasel AG), verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.
(8) Haftungsausschluss
Die Praxis PhysioBasel AG, haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Ebenso schliesst die Praxis PhysioBasel AG, jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB`s oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen. Dies gilt auch für das Vorenthalten von Therapierelevanten Informationen - insbesondere über die Krankengeschichte.
(9) Ausführungsort
Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der Sitz eines firmierenden Vertragspartners; im Weiteren ggf. der Ort des Hausbesuches.
(10) Bezahlung
Die Bezahlung der bezogenen Leistungen hat innert der vorgegebenen Zahlungsfrist zu erfolgen. Bei Nicht - Bezahlung oder verzögerter Zahlung wird ein Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet, welches weitere Kosten nach sich ziehen kann:
1. Mahnung - ohne Gebühr
2. Mahnung - 30,00 CHF Gebühr
3. Mahnung - 50,00 CHF Gebühr
Sollte die Rechnung nach 3. Mahnung noch nicht beglichen sein behalten wir uns vor, ein gesetzliches Betreibungsverfahren zu eröffnen. Die Kosten, die dadurch entstehen werden Ihnen belastet. Ausserdem erheben wir in diesem Fall einen Verzugszins von 5% ab fällig werden der Zahlung.
(11) Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen der Praxis PhysioBasel AG, und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
(12) Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.
(13) Schlussbestimmung
Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern von der Praxis PhysioBasel AG getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
Datenschutz-Bestimmungen
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
PhysioBasel AG
Oetlingerstrasse
4057 Basel
SCHWEIZ
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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
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Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
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Das Unternehmen Google ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen "Privacy Shield" zertifiziert. Dieses Datenschutzübereinkommen soll die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleisten.
Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
Medical Fitness – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PhysioBasel AG
Stand: Juni 2025
Einleitung und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PhysioBasel AG, Oetlingerstrasse 2, 4057 Basel, und den Kunden, die ein Medical Fitness Abonnement (nachfolgend „Mitglied“) abschließen. Sie gelten ausschließlich für das Medical Fitness Abo und nicht für andere Dienstleistungen der PhysioBasel AG (z.B. Physiotherapie-Behandlungen, Massagen), welche eigenen Geschäftsbedingungen unterliegen. Mit Abschluss des Medical Fitness Vertrages erkennt das Mitglied diese AGB an.
1. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
1.1. Vertragsschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt entweder online über die Website der PhysioBasel AG oder vor Ort in den Räumlichkeiten der PhysioBasel AG rechtsgültig zustande. Online abgeschlossene Verträge gelten als rechtsverbindlich, sobald eine schriftliche Bestätigung der PhysioBasel AG erfolgt – in Form einer E-Mail oder via Post. Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar; eine Mitgliedschaft kann nur vom/für den jeweiligen Kunden selbst genutzt werden.
1.2. Mitgliedsalter
Das Mindestalter für den Abschluss eines Medical Fitness Abonnements beträgt 18 Jahre. Personen ab 15 Jahren können in begründeten Fällen Mitglied werden, benötigen hierfür jedoch die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Kinder unter 15 Jahren sind von der Nutzung des Medical Fitness-Angebots ausgeschlossen, die MTT im Rahmen einer verordneten physiotherapeutischen Behandlung ist davon selbstverständlich ausgenommen.
1.3. Ausweispflicht
PhysioBasel AG behält sich vor, bei Vertragsabschluss oder beim Zutritt einen gültigen amtlichen Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Pass etc.) zur Identitätsprüfung zu verlangen.
1.4. Gesundheitszustand und Einführung
Vor der ersten selbstständigen Trainingsnutzung ist eine obligatorische Einführung durch einen Therapeuten der PhysioBasel AG vorgesehen. Diese Einführung dient der gesundheitlichen Einschätzung und der sicheren Bedienung der Trainingsgeräte. Die PhysioBasel AG kann bei berechtigtem Zweifel am Gesundheitszustand verlangen, dass ein ärztliches Einverständnis zur Trainingsaufnahme vorgelegt wird.
2. Leistungen und Nutzungsumfang
2.1. Umfang des Angebots
Das Medical Fitness Abonnement berechtigt das Mitglied zur Nutzung der vorhandenen Trainingsgeräte und Trainingsflächen der PhysioBasel AG während der regulären Öffnungszeiten zum persönlichen Training. Die Nutzung erfolgt nicht-exklusiv zusammen mit anderen Mitgliedern. PhysioBasel AG stellt im Rahmen des Abos einen allgemeinen Trainingsplan bzw. grundlegende Anleitung im Rahmen der Einführung zur Verfügung; eine weitergehende individuelle Trainingsbetreuung (Personal Training) oder physiotherapeutische Behandlung ist nicht Bestandteil des Abos.
2.2. Zusatzleistungen
Alle nicht im Abo enthaltenen Leistungen können optional in Anspruch genommen werden, sind jedoch nicht im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. Zu den separat zu bezahlenden Leistungen zählen insbesondere: weiterführende physiotherapeutische Leistungen, Personal Trainings über die obligatorische Einführung hinaus, Massagen sowie sonstige Gesundheitsdienstleistungen, Getränke oder Nahrungsergänzungsmittel. Solche Zusatzleistungen werden – falls genutzt – gesondert berechnet.
2.3. Änderung des Angebots
PhysioBasel AG behält sich das Recht vor, das konkrete Angebot, die Ausstattung der Trainingsbereiche oder Öffnungszeiten aus sachlichen Gründen anzupassen. Vorübergehende Einschränkungen (z.B. einzelne Gerätedefekte, Umbauarbeiten oder Anpassungen des Kursangebots) berechtigen das Mitglied nicht zu einer Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrags, sofern der Kern des Medical Fitness-Angebots erhalten bleibt.
Betriebszeiten und Schliessungen: Die aktuellen Öffnungszeiten werden von PhysioBasel AG bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen oder aus betriebsbedingten Gründen (z.B. Revision, Reinigung, Umbau) kann der Betrieb eingeschränkt oder vorübergehend geschlossen sein. Aus einer solchen vorübergehenden Betriebsschliessung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Abos.
2.4. Hausordnung und Weisungen
Das Mitglied verpflichtet sich, die ausgehängte Hausordnung der PhysioBasel AG sowie die Anweisungen des Personals jederzeit zu befolgen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung gängiger Hygiene- und Verhaltensregeln in den Trainingsräumlichkeiten. Mitglieder mit ansteckenden Krankheitssymptomen dürfen die Trainingsanlagen nicht nutzen, um die Gesundheit anderer nicht zu gefährden. PhysioBasel AG schliesst eine Haftung für Infektionen in den Trainingsräumen, trotz Einhaltung aller vorgeschriebenen Hygienemassnahmen, aus.
2.5. Verstöße und Ausschluss
Bei groben oder wiederholten Verstößen des Mitglieds gegen diese AGB, die Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals ist PhysioBasel AG berechtigt, das Mitglied vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen. In schwerwiegenden Fällen kann der Mitgliedschaftsvertrag fristlos gekündigt und das Mitglied vom Trainingsbereich verwiesen werden. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.
3. Mitgliedschaftsbeitrag und Zahlung
3.1. Preise
Der Mitgliedschaftsbeitrag für das Medical Fitness Abonnement richtet sich nach der aktuellen Preisliste der PhysioBasel AG bzw. dem vereinbarten Tarif im Vertrag. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
3.2. Zahlungsmodalitäten
Der Beitrag ist grundsätzlich vor Beginn der Vertragslaufzeit zu entrichten (Vorauszahlung). PhysioBasel AG kann nach eigenem Ermessen auch eine Zahlung in Form von monatlichen Raten zulassen. In diesem Falle sind die Monatsbeiträge jeweils vorab, spätestens zum 1. des jeweiligen Monats, fällig. Der Versand von Rechnungen erfolgt in der Regel elektronisch per E-Mail. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Zutrittsrecht zu den Trainingsräumlichkeiten; die Leistungen der PhysioBasel AG können erst nach Zahlungseingang in Anspruch genommen werden.
3.3. Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung tritt Zahlungsverzug ohne Mahnung ein. PhysioBasel AG ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang des Mitglieds zu den Einrichtungen bis zur Begleichung der offenen Beträge zu sperren. Zudem gilt folgende Mahngebührenregelung gemäß der Physiotherapie-AGB der PhysioBasel AG (keine abweichende Neudefinition für Medical Fitness):
• 1. Mahnung: Kostenlos (gebührenfrei)
• 2. Mahnung: CHF 30.– Mahngebühr
• 3. Mahnung: CHF 50.– Mahngebühr (kumulativ)
Nach erfolgloser dritter Mahnung behält sich PhysioBasel AG vor, rechtliche Schritte (Inkasso/Betreibung) einzuleiten. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Mitglied auferlegt. Darüber hinaus wird ab dem Zeitpunkt des Verzugs ein Verzugszins von 5% p.a. auf dem ausstehenden Betrag erhoben. PhysioBasel AG bleibt es unbenommen, den Mitgliedschaftsvertrag bei Zahlungsverzug außerordentlich zu kündigen, ohne Anspruch auf Reduktion des Mitgliederbeitrags.
4. Vertragsdauer, Stilllegung und Kündigung
4.1. Dauer des Abos
Die Mindestvertragslaufzeit des Medical Fitness Abos wird schriftlich im Vertrag festgehalten, beginnend mit dem im Vertrag genannten Startdatum. Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stille Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Das Mitglied wird rechtzeitig vor Vertragsende über Verlängerungsmöglichkeiten informiert und kann ein Folgeabo abschließen.
4.2. Kündigung des Vertrags
Da das Medical Fitness Abo eine feste Laufzeit hat, ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragsdauer ausgeschlossen. Der Vertrag kann folglich nicht vor Ablauf der vereinbarten Dauer ordentlich beendet werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe Ziffer 2.5 Verstöße und Ausschluss).
4.3. Stilllegung (Vertragsunterbruch bei Krankheit/Unfall)
Kann das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Unfall) vorübergehend nicht trainieren, besteht die Möglichkeit, das Abo ruhen zu lassen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend der genehmigten Ruhezeit. Voraussetzungen für eine Stilllegung sind:
• Ärztliches Attest: Das Mitglied muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen, aus dem die Trainingsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer hervorgeht.
• Meldung und Dauer: Der Antrag auf Stilllegung ist unverzüglich nach Eintritt der Krankheit/Verletzung schriftlich an PhysioBasel AG zu stellen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen. Die Stilllegung kann für die attestierte Dauer gewährt werden, maximal jedoch für 3 Monate pro Vertragsjahr. Eine minimale Stilllegungsdauer von einem Monat wird empfohlen.
• Wirkung der Stilllegung: Während der genehmigten Ruhezeit wird der Mitgliedschaftsvertrag ohne Zahlungspflicht pausiert; die noch verbleibende Laufzeit des Abos wird hinten angehängt. Eine Rückerstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen, stattdessen erhält das Mitglied eine Verlängerung der Nutzungsdauer um die Ruhezeit.
Eine rückwirkende Stilllegung ist nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung möglich (etwa bei nachgewiesener, unerwartet eingetretener Trainingsunfähigkeit, die eine rechtzeitige Meldung unmöglich machte), und muss spätestens innerhalb eines Monats nach Wiedererlangen der Trainingsfähigkeit beantragt werden. PhysioBasel AG behält sich das Recht vor, bei Missbrauch (z.B. Vorlage unzutreffender Atteste) die Stilllegungsregelung zu verweigern oder eine bereits bewilligte Ruhezeit vorzeitig zu beenden. Während einer genehmigten Ruhezeit ist dem Mitglied die Nutzung der Einrichtungen untersagt; ein Verstoß hiergegen führt zur sofortigen Aufhebung der Ruhezeit. Eine Stilllegung ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 CHF verbunden.
5. Haftung von PhysioBasel AG und Mitgliedern
5.1. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Inanspruchnahme des Medical Fitness-Angebots erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Insbesondere die Benutzung der Trainingsgeräte und die Teilnahme an etwaigen Kursen oder Trainingsprogrammen erfolgen in Eigenverantwortung. Es obliegt dem Mitglied, sich vor Trainingsbeginn ärztlich abzuklären, ob ein Fitness-Training aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich ist. PhysioBasel AG übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung der Einrichtungen und Geräte entstehen. Eine medizinische Betreuung oder Überwachung während des selbstständigen Trainings findet nicht statt; das Mitglied trainiert eigenverantwortlich.
5.2. Ausschluss der medizinischen Haftung
Die Trainingsbetreuung im Rahmen von Medical Fitness stellt keine ärztliche Behandlung dar. PhysioBasel AG und ihre Mitarbeiter schulden keinen bestimmten gesundheitlichen Erfolg. Auch wenn das Training in einem medizinisch-therapeutischen Umfeld stattfindet, haftet PhysioBasel AG nicht für gesundheitliche Folgen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der PhysioBasel AG zurückzuführen sind. Insbesondere besteht keine Haftung, wenn das Mitglied entgegen Rat der Therapeuten trainiert oder relevante gesundheitliche Informationen verschweigt. Der Abschluss einer geeigneten Unfall- und Krankenversicherung zur Abdeckung von Trainingsrisiken wird dem Mitglied ausdrücklich empfohlen.
5.3. Sachschäden und Diebstahl
PhysioBasel AG haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mitglieds in den Trainingsräumlichkeiten (inklusive Garderobe). Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen an persönlichen Effekten des Mitglieds übernimmt PhysioBasel AG keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von PhysioBasel AG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.4. Haftung des Mitglieds
Das Mitglied haftet für alle Schäden, die es in den Räumlichkeiten oder an den Geräten der PhysioBasel AG schuldhaft verursacht. Beschädigt das Mitglied Einrichtungen oder Geräte, oder gehen Leihgegenstände verloren, so hat es die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder, sofern eine Nutzung durch diese im Ausnahmefall (vgl. Ziffer 1.2) gestattet wurde.
6. Anerkennung durch Krankenkasse (Qualitop)
6.1. Qualitop-Zertifizierung
PhysioBasel AG befindet sich im Zertifizierungsprozess für das Qualitätslabel Qualitop. Die offizielle Anerkennung wird voraussichtlich ab August 2025 erlangt. Dieses Label bescheinigt, dass die Einrichtung definierte Qualitätsstandards im Bereich Fitness/Gesundheitsförderung erfüllt. PhysioBasel AG informiert die Mitglieder, sobald die Zertifizierung erreicht ist.
6.2. Zusatzversicherungen und Rückvergütung
Viele Schweizer Krankenkassen leisten im Rahmen der freiwilligen Zusatzversicherung Beiträge an anerkannte Fitness-Abonnemente. Trotz angestrebter Qualitop-Zertifizierung übernimmt PhysioBasel AG keine Garantie dafür, dass die Kosten des Medical Fitness Abos von einer Krankenkasse (teilweise) rückvergütet werden. Eine etwaige Rückerstattung ist eine freiwillige Leistung der Versicherung des Mitglieds und liegt außerhalb des Einflussbereichs von PhysioBasel AG. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich bei seiner Krankenkasse über die Voraussetzungen und den Umfang einer möglichen Kostenbeteiligung zu informieren. PhysioBasel AG haftet nicht für ausbleibende Rückvergütungen durch Versicherer. Auf Verlangen stellt PhysioBasel AG dem Mitglied eine Bestätigung über die Mitgliedschaft/Zahlung aus (z.B. Quittung oder Teilnahmebestätigung), welche das Mitglied bei der Krankenkasse einreichen kann; ein Anspruch auf eine spezifische Form dieser Bestätigung besteht jedoch nicht.
7. Datenschutz
PhysioBasel AG behandelt die personenbezogenen Daten der Mitglieder vertraulich und gemäß den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die im Rahmen des Medical Fitness Abos erhobenen Personendaten werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung, Mitgliederverwaltung und -betreuung sowie gegebenenfalls für Nachweise gegenüber Krankenkassen (z.B. Trainingsbestätigungen) genutzt. Es gilt die Datenschutzerklärung der PhysioBasel AG, abrufbar auf der Webseite der PhysioBasel AG. Darin finden sich weitere Informationen zur Datenbearbeitung, zu den Rechten der Betroffenen und zum Datenschutzbeauftragten. Mit Vertragsschluss willigt das Mitglied in die Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten im beschriebenen Umfang ein.
8. Änderungen der AGB
PhysioBasel AG kann diese AGB aus triftigem Grund mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen. Änderungen werden dem Mitglied in geeigneter Weise bekanntgegeben (z.B. per E-Mail oder durch Hinweis auf der Website). Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Fall eines rechtzeitigen schriftlichen Widerspruchs gelten für das widersprechende Mitglied die bisherigen AGB bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied – abgesehen vom Widerspruchsrecht bei wesentlichen Änderungen – keine vorzeitigen Vertragsauflösungsrechte oder Schadensersatzansprüche herleiten.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
9.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Basel-Stadt (Schweiz) vereinbart. PhysioBasel AG ist jedoch berechtigt, ihre Rechte auch am Wohnsitz des Mitglieds oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
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